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Änderung der DATEV-Schnittstelle

Um die Anforderungen der GoBD, insbesondere die Forderung nach Festschreibung und Verhinderung von nachträglichen Änderungen/Löschungen zu erfüllen, hat die DATEV eine neue Schnittstelle entwickelt. Diese neue Schnittstelle wird als CSV-Schnittstelle bezeichnet, da die Schnittstellendateien das Dateiformat csv haben.


Das bisherige Postversandformat ist nur noch bis Ende 2017 möglich.

Ab dem Jahreswechsel 2016/2017 werden alle Buchungsstapel, die noch im Postversandformat importiert werden, automatisch festgeschrieben, indem ein „Festschreibekennzeichen" beim Import nach DATEV gesetzt wird.

In unserer Software WinFuhr® ist die neue CSV-Schnittstelle zusätzlich zur vorhandenen DATEV-Schnittstelle integriert.

Wir empfehlen, ab Anfang 2017 auf die neue Schnittstelle umzustellen. Dazu muss unter Buchhaltung, Fibu-Schnittstelle, Konfiguration im Feld aktive Schnittstelle „DATEV (CSV)" ausgewählt werden.

WinFuhr DATEV Schnittstelle

In der DATEV-CSV-Schnittstelle besteht die Möglichkeit, die Festschreibung manuell aufzuheben (unter Buchhaltung, Fibu-Schnittstellen unter dem Reiter DATEV im Schalter „Festschreibung" das standardmäßig gesetzte Häkchen entfernen).

Beachten Sie, dass jedes Aufheben der Festschreibung protokolliert wird und bei einer Betriebsprüfung begründet werden muss. Wir weisen darauf hin, dass eine Aufhebung der Festschreibung zu einem Verstoß gegen die GoBD führen kann.

Die ständige oder zeitweise Aufhebung der Festschreibung liegt vollständig in der Verantwortung des Anwenders. Erörtern Sie dies am besten mit Ihrem Steuerberater.