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Berücksichtigung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in WinFuhr®Containerdienst

Mit der Gewerbeabfallverordnung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, anfallenden Abfälle (Wertstoffe) möglichst umfassend wiederzuverwenden und nicht zu beseitigen.

Dazu werden den betroffenen Unternehmen in Form der Sortierquote (85%) und Recyclingquote (30%) feste Vorgaben gemacht, die selbständig nachzuweisen sind und regelmäßig von der Behörde kontrolliert werden.

Wir unterstützen unsere Kunden in diesem Bereich (Entsorungsfachbetriebe mit Vorbehandlungsanlagen, Aufbereitungsanlagen oder Recyclinganlagen) durch entsprechende Möglichkeiten der Datenerfassung und Statistik.
Jeder Eingang und jeder Ausgang von Wertstoffe wird im Sinne der Gewerbeabfallverordnung klassifiziert und mengenmäßig gebucht. Theoretisch muss am Ende des Monats bzw. des Jahres nur noch auf den Knopf gedrückt werden und die entsprechenden Statistiken für Sortierquote und Recyclingquote werden erstellt.
In der Praxis ist es leider nicht so einfach. Insbesondere die monatlich Sortierquote ist ein Problem bei sehr unterschiedlichen monatlichen Wertstoffmengen.

Im nebenstehen Beitrag ist konkret ausgeführt, wie die Gewerbeabfallverordnung in in unserer Software WinFuhr®Containerdienst berücksichtigt wird.