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Reverse-Charge Verfahren und tauschähnlicher Umsatz

Reverse-Charge Verfahren und tauschähnlicher Umsatz

Mit dem 01.01.2011 gelten ohne Übergangsfristen Änderungen im Umsatzsteuerrecht, welche Unternehmen betreffen, die mit dem Handel sowie mit der Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen befasst sind. Die Stichworte für die Neuerungen sind: Reverse-Charge (Steuerschuldumkehr) und tauschähnlicher Umsatz.

Wir haben uns mit den Anforderungen befasst und beschreiben in nachfolgenden Beiträgen, was sich hinter den Änderungen verbirgt und wie diese in WinFuhr umgesetzt werden.

  • Reverse Charge Verfahren im Handel mit Abfällen (Grundlagen, Prinzipien)
  • Unterstützung des Reverse-Charge Verfahrens in der Software WinFuhr®Containerdienst
  • Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung von werthaltigem Abfall (Grundlagen, Prinzipien)
  • Behandlung von tauschähnlichen Umsätzen in der Software WinFuhr®Containerdienst
Bei der fachgerechten Umsetzung der beiden Verfahren betreut uns
Frau Dr. Eva Ludwig, OSP-OEKOSERIVCE GmbH Plauen.