drag_handle
WinFuhr® Fuhrpark Software Lösung
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Begriffe

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FUHRPARK Software GmbH gelten für alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern.
  2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
  3. Für die Nutzung der von der FUHRPARK Software GmbH entwickelten und angebotenen Softwarelösungen werden spezielle Lizenzverträge und Softwarepflege- und Supportverträge abgeschlossen. Die dort definierten Bedingungen haben ebenfalls Vorrang vor den AGB.
  4. Für regelmäßig zu erbringende Leistungen werden Dauerleistungsverträge abgeschlossen. Diese gelten auf unbestimmte Zeit und können angepasst, geändert und unter Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Im Einzelnen sind das: Lizenzverträge zur Miete, Softwarepflege- und Supportverträge und Betreuungsverträge.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der FUHRPAHRK Software GmbH sind freibleibend, es sei denn, das Angebot ist explizit als verbindliches Angebot formuliert. Für verbindliche Angebote gilt die im Angebot formulierte Bindefrist. Ein Vertragsabschluss kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebotes oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Lizenzvertrages oder eines Softwarepflegevertrages oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der FUHRPARK Software GmbH zustande. Bei Bestandskunden und überschaubaren Aufgaben genügen auch eine Absprache und der Beginn der Arbeiten als Vertragsabschluss.

3. Ausgehändigte Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit Angeboten und der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Lösungsvorschläge, das Angebot selbst, usw., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

4. Preise und Zahlung

  1. Bei Warenlieferungen gelten, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, die Preise zuzüglich Versand und Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  2. Für erbrachte Lieferungen und Leistungen erhält der Besteller eine Rechnung mit Aufstellung der geschuldeten Beträge.
  3. Für Dauerleistungen werden Dauerleistungsverträge mit zeitlich unbefristeten Preisen abgeschlossenen, wobei Änderungen und Kündigung unbenommen bleiben. Die Zahlung der geschuldeten Beträge hat ausschließlich auf das jeweils genannte Konto und mit dem jeweils vereinbarten Zahlungsziel zu erfolgen.
  4. Wenn ein Kunde bei Dauerleistungsverträgen mit der Zahlung mehr als 1 Monat in Verzug ist, erhält er eine
    schriftliche Mahnung. Bei fortgesetzter Nichtzahlung kann ihm der Vertrag mit Monatsfrist gekündigt werden.
  5. In Dauerleistungsverträgen werden zeitlich unbefristete Preise vereinbart.
  6. Die FUHRPARK Software GmbH kann in angemessener Weise die Preise in Dauerleistungsverträgen anpassen. Die Preisanpassung ist zu begründen und wird mit einer Frist von 6 Wochen angezeigt. Den Kunden steht in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des nächsten Monats zu.
  7. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  8. Eine Zurückbehaltung wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Mängel ist nur nach schriftlicher Abstimmung mit der FUHRPARK Software GmbH zulässig.
  9. Die Aufrechnung für Gegenansprüche des Bestellers ist nur für solche Gegenansprüche zulässig, welche von
    FUHRPARK Software GmbH anerkannt wurden.

5. Warenlieferungen (Lieferung, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung, Mängelhaftung)

  1. Die Lieferung der Waren erfolgt auf dem aus unserer Sicht geeignetsten Transportweg. Bei unvorhergesehenen Verzögerungen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Unvorhergesehene Verzögerungen können z.B. sein: Lieferverzug unserer Lieferanten, Krankheit von Mitarbeitern und ähnliche Situationen.
  2. Bei erheblichem Lieferverzug (i.d.R. 14 Tage), der auf unser Verschulden oder auf Versäumnisse unsererseits zurückzuführen ist, kann der Besteller, unter Ausschluss jeglicher Schadensansprüche, vom Vertrag zurückzutreten. Der Ausschluss von Schadensersatz gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden der FUHRPARK Software GmbH.
  3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
  4. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält (z.B. bei Nichtzahlung).
  5. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Waren pfleglich zu behandeln. Bei hochwertigen Waren ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  6. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  7. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.
  8. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  9. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  10. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung entstanden sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

6. Softwarenutzung (Lizenzierung, Funktionalität, Gewährleistung, Datensicherung)

  1. Im Rahmen von Lizenzverträgen erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an unserer Software im jeweils vereinbarten Umfang. Der vereinbarte Umfang umfasst den funktionellen Umfang, den zeitlichen Umfang und den gerätemäßig festgelegten Umfang (PC-Arbeitsplätze, Server, Mobilgeräte, Transaktionsumfang).
  2. Die Nutzungsrechte können durch Änderungsvereinbarungen jederzeit angepasst werden. Sowohl Erweiterungen als auch Reduzierungen im Nutzungsumfang sind möglich.
  3. Zur Steuerung und Kontrolle des Nutzungsumfanges werden Lizenz-Chiffren verwendet, die von der FUHRPARK Software GmbH für den vereinbarten Nutzungsumfang generiert und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, mit der jeweils aktuellen Lizenz-Chiffre zu arbeiten.
  4. Die Nutzungsrechte an der Software werden wahlweise zum Kauf oder zur Miete angeboten. Beim Softwarekauf erhält der Kunde seine endgültige Lizenz-Chiffre mit zeitlich unbegrenzter Nutzung nach vollständiger Zahlung des Lizenzpreises. Bis dahin erhält er eine Lizenz-Chiffre mit zeitlich begrenztem Nutzungsumfang. Bei Software Miete erhält der Kunde in vereinbarten Abständen, i.d.R. halbjährlich, eine neue zeitlich begrenzte Lizenz-Chiffre.
  5. Jegliche Weitergabe sowohl der Software als auch der Lizenz-Chiffren ist ausgeschlossen und wird von uns als Lizenzbetrug betrachtet. Ebenfalls ist das Verleihen oder Vermieten der Software ausgeschlossen.
  6. Die Funktionalität der Software ist branchenspezifisch, sehr umfangreich und als Leistungsbeschreibung in Datenblättern und Kurzbeschreibungen dokumentiert. Da sich die spezifischen Anforderungen und Arbeitsweisen in Unternehmen häufig stark unterscheiden ist, ist bei jedem Kunden vorab zu prüfen, ob die Software für die vorgesehene Lösung geeignet ist. Die Prüfung erfolgt anhand der Leistungsbeschreibung, im Rahmen von Beratungen/Präsentationen, anhand der Kundenanforderung und im Rahmen eines Testbetriebs mit Demo-Versionen.
  7. Vor Einsatz der Software ist ebenfalls zu prüfen, ob die technische Umgebung für die Nutzung der Software geeignet ist Eventuelle technische Nachrüstungen (Erlangung der Systemvoraussetzungen, Netzwerkkonfiguration, Internetzugang, usw.) sind vom Kunden zu veranlassen. Ebenso ist die Kompatibilität mit notwendigen Schnittstellen zu prüfen.
  8. Die Software ist langjährig erprobt und alle Softwareänderungen werden sorgfältig getestet. Trotzdem ist es nicht möglich, zu jedem Zeitpunkt einen Softwarestand bereitzustellen, der in allen Anwendungen und Kombinationen völlig fehlerfrei arbeitet.
  9. Gewährleistungsansprüche wegen Programmfehlern, fehlender zugesicherter Eigenschaften oder Fehlfunktionen der Software sind umgehend und schriftlich geltend zu machen, mit einer genauen Beschreibung des gerügten Mangels, damit eine Rekonstruktion des Programmablaufs möglich ist.
  10. Der FUHRPARK Software GmbH wird im Falle eines Mangels ein zweimaliges Nachbesserungsrecht eingeräumt. Schlägt der zweite Nachbesserungsversuch fehl, hat der Kunde wahlweise das Recht der Preisminderung oder das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
  11. Die Gewährleistungsplicht beträgt 12 Monate.
  12. Es ist bekannt, dass es durch verschiedene Situationen und Einflüsse zu Datenverlusten kommen kann: defekte Datenträger, versehentliches oder mutwilliges Löschen von Daten durch den Bediener, Schadsoftware (Viren, Trojaner, usw.), Fehlfunktionen der Software u.a. Deshalb hat der Kunde dafür zu sorgen, dass eine regelmäßige, gefahrenentsprechende, i.d.R. tägliche, Datensicherung durchgeführt wird und die Sicherungsträger sicher aufbewahrt werden.
  13. Zur Realisierung von Softwarelösungen in Verbindung mit mobilen Geräten werden externe Mobilkommunikationsdienste zur Übertragung von Daten und Webserverdienste zur Speicherung von Daten genutzt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die FUHRPARK Software GmbH hierbei von Dritten abhängig ist, die diese Dienste durchführen. Deshalb kann nicht garantiert werden, dass die Mobilkommunikationsdienste und die Webserverdienste immer verfügbar bzw. überall erreichbar sind.

7. Softwarepflege- und Support

  1. Allen Kunden bieten wir an, auf Basis eines Softwarepflege- und Supportvertrages und gegen ein monatliches Entgelt, die Software laufend zu pflegen und auf aktuellem Stand zu halten sowie die Anwender bei der Nutzung der Software zu unterstützen. Das beinhaltet die Weiterentwicklung und Verbesserung der Software entsprechend technischer Neuerungen, neuer gesetzlicher Regelungen, in Auswertung von Anwendererfahrungen und durch Realisierung von Kundenwünschen. Zur Unterstützung der Nutzung steht ein Telefonservice zur Verfügung, der Fragen zur Bedienung, zu Anwendungsproblemen und zu Softwarestörungen beantwortet. Nicht eingeschlossen bzw. kostenpflichtig ist die Unterstützung bei Problemen, die auf die Nutzung von fremder Software und nicht geeigneter oder defekter Hardware zurückzuführen ist.
  2. Zum Leistungsumfang im Rahmen des Softwarepflege- und Supportvertrages gehören: Zugang zu den aktuellen Programmversionen, Unterstützung per Telefon, Email und Fernwartung, halbjährliche Informationen zu Neuerungen sowie die Realisierung von Verbesserungsvorschlägen von allgemeinem Interesse.
  3. Nicht zum Leistungsumfang im Rahmen des Softwarepflege- und Supportvertrages gehören: Installationsarbeiten, Programmierung und Anpassung von Formularen, Schulung der Nutzer, Vermitteln von Wissen und Erläutern von Zusammenhängen in fachlichen (z.B. buchhalterischen, computertechnischen, usw.) Bereichen. Diese Arbeiten bieten wir als Beratung- Schulungs- und Dienstleistungen an (s. „Beratungs- Schulungs- und Dienstleistungen).

8. Individuelle Softwareänderungen

  1. Individuelle Softwareänderungen bzw. –Erweiterungen sind funktionelle Änderungen an der Software, die von einem Kunden gewünscht und benötigt werden und es nicht absehbar ist, ob diese Änderungen für andere Kunden (bestehende oder zukünftige) jemals relevant werden. Individuelle Softwareänderungen sind i.d.R. zweckgerechte Erweiterungen oder Schnittstellen zu Fremdsystemen.
  2. Individuelle Änderungen und die damit verbundenen Dienstleitungen werden auf Basis eines Angebotes mit Leistungsbeschreibung oder nach Aufwand realisiert und abgerechnet.
  3. Wir behalten uns das Recht vor, diese zusätzlichen Funktionalitäten zu bewerben und bei Bedarf auch anderen Kunden als Zusatzfunktion in der Software zur Nutzung anzubieten.
  4. Bezüglich Gewährleistung für gelten die unter „Softwarenutzung“ aufgeführten Bedingungen.

9. Beratungs- Schulungs- und Dienstleistungen

  1. Die FUHRPARK Software GmbH bietet seinen Kunden Beratungen und Schulungen an. Diese Leistungen unterstützen die Kunden bei einer möglichst effektiven Nutzung der Softwarelösungen in den spezifischen betrieblichen Umgebungen.
  2. Beratungs- und Schulungsleistungen können vor Ort beim Kunden, in unseren Räumen oder per Online-Konferenz stattfinden.
  3. Beratungs- Schulungs- und Dienstleistungen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet, ggfs. zuzüglich Fahrt- und Nebenkosten.
  4. Wir bieten Dienstleistungen in folgenden Bereichen an: Planung von Projekten im Zusammenhang mit unseren Software; Installation, Konfiguration, und Einrichtung unserer Software; Programmierung und Anpassung von Formularen und Listen; Installation und Einrichtung von Standardhardware und Standardsoftware.
  5. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate.

10. Datenspeicherung, Datensicherheit

  1. Die Softwareprodukte der FUHRPARK Software GmbH nutzen zur Datenspeicherung auf Windows Systemen die Datenbanksysteme: Microsoft SQL Server, Borland Database Engine (BDE) und TurboDB. Für mobile Anwendungen werden auf dem Webserver und auf Android Geräten SQLite und MySQL genutzt.
  2. Zur Realisierung mobiler Anwendungen nutzt die FUHRPARK Software GmbH die Webhosting Dienste (Webserver) von IONOS by 1&1 (Provider) mit den damit verbunden Leistungen bezüglich Verfügbarkeit, Datensicherheit, Zugriffschutz und Sicherheitsupdates. Die Daten sind in einem deutschen Rechenzentrum gespeichert.
  3. Für die mobilen Anwendungen werden Kundendaten temporär auf dem Webserver gespeichert.
  4. Um die auf dem Webserver gespeicherten Kundendaten vor unerlaubtem Zugriff zu schützen, werden generierte Schlüssel verwendet (API-Keys, Token). Diese Schlüssel sind Bestandteil der Lizenz-Chiffre des Kunden und somit firmenspezifisch.
  5. Die firmeninterne Abgrenzung der Datennutzung erfolgt im Rahmen einer bereitgestellten Nutzer- und Geräteverwaltung.

11. Haftung, Haftungsausschluss

  1. Die FUHRPARK Software GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.
  2. Die Haftung gilt unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Die Haftung für Schäden aus einfacher fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) gilt nur für unmittelbare Schäden und ist auf den vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansonsten ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen.
  4. Wir haften nicht für Schadensersatzansprüche für mittelbare oder Folgeschäden die der Nutzung unserer Software zugeschrieben werden, wie z.B. ausgebliebene Arbeitszeiteinsparungen, Ausfallzeiten, entgangener Gewinn, Entscheidungen aufgrund von fehlerhaften Auswertungen, usw.
  5. Wir haften für Datenverluste nur, wenn diese nachweislich auf Fehlfunktionen unserer Software zurückzuführen sind. Die Haftung ist auf den Aufwand zur Wiederherstellung Daten (Rückspeicherung Sicherung und Rekonstruktion fehlender Daten) beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre. Die Haftung von Folgeschäden aus Datenverlusten ist ausgeschlossen.
  6. Die Haftung für Schäden aus nicht oder ungenügend verfügbaren Mobilkommunikationsdiensten oder Webserverdiensten ist ausgeschlossen.
  7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Bestimmungen unberührt.

12. Schlussbestimmungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
  2. Der Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz der FUHRPARK Software GmbH.

Stand Juni 2023

arrow_upward